ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
(Fassung April 2016)

1. Geltungsbereich

Warenlieferungen an unsere Geschäftskunden erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.
Der Verkauf von Steinkohle erfolgt zu den handelsüblichen Lieferbedingungen im polnischen Steinkohlehandel. Diese Lieferbedingungen liegen in unseren Geschäftsräumen aus. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, unsere Mitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht befugt, abweichende Zusagen oder Vereinbarungen mündlich zu treffen.
Lieferungsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, wenn sie mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen. Unseres ausdrücklichen Widerspruchs gegen die Bedingungen des Bestellers bedarf es nicht. Individuelle Vertragsabreden gehen diesen Bedingungen vor, bedürfen jedoch zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Falls die nachstehenden Bedingungen nicht angenommen werden, ist sofortiger Widerspruch erforderlich.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.

3. Aufträge

sind erst durch unsere Auftragsbestätigung angenommen.

4. Preise

gelten im Allgemeinen laut Auftragsbestätigung. Sollten sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung unsere Einkaufs- oder Wechselkurskosten wesentlich erhöhen, so wird der am Tag der Lieferung gültige Preis in Rechnung gestellt. Bei Preiserhöhung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

5. Lieferung, Gefahrenübergang

Wir geben Lieferzeiten stets nur annähernd an. Auch eine Vereinbarung
über eine Lieferzeit begründet keinen Anspruch auf Lieferung genau zum
genannten Zeitpunkt. Bei Lieferungserschwerungen, die durch unvorhergesehene Schwierigkeiten, entstanden sind, die wir nicht zu vertreten haben, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Käufer ein Schadenersatzanspruch zusteht, wenn die Ware aufgrund von Umständen, noch nicht geliefert und in einer angemessenen Frist auch nicht beschafft werden kann. Fixtermine können nicht angenommen werden.
Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über.

6. Abnahmen von Steinkohle, Gewährleistung

Es gelten die in einem Angebot übergebenen Spezifikationsparameter. Steinkohlekörnung ist sofort vom Käufer bei Eingang visuell zu prüfen. Reklamationen der übrigen Qualitätsparameter sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Lieferung schriftlich zu erheben. Bei Reklamationen der übrigen Qualitätsparameter
wird nur das Ergebnis einer amtlichen Prüfungsstelle anerkannt. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Schreibens. Andernfalls gilt die Lieferung als abgenommen. Danach kann keine Reklamation mehr angenommen werden. Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz; Erstattung von Arbeitslöhnen bzw. Folgeschäden allgemein sind ausgeschlossen. Für spezielle Korngrößen kann keine Garantie übernommen werden, ebenso für Fremdkörper.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor. Bei einem Weiterverkauf der gelieferten Ware vor endgültiger Bezahlung geht die Kaufpreisforderung ohne weiteres und ohne besondere Abtretung an den Verkäufer über. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Ware durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen.

8. Zahlung

Wir nennen in der Auftragsbestätigung das Zahlungsziel als Frist. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto. Die Zahlung muss am Ende der vereinbarten Zahlungsfrist zu unserer Verfügung bei unserer Bank eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pro Jahr über den jeweiligen Landeszentralbankdiskontsatz zu berechnen. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen und bei ausbleibender Vorkasse vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

9. Teilunwirksamkeit

Werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam.

10. Anwendung Polnischen Rechts

Für alle Lieferungen, Verkäufe und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Verbindungen maßgebende Recht an unserem Sitz.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

ist für beide Teile Gliwice in Polen bzw. der Sitz unserer Firma.